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06.05.2022

Restschuld mit Anschlussfinanzierung weiterfinanzieren? Wir zeigen Ihnen wie!

Inhalt

Irgendwann ist bei jeder Baufinanzierung der Zeitpunkt gekommen, an dem die Zinsbindung endet. Wenn es sich dabei um ein gängiges Annuitätendarlehen handelt, bleibt eine Restschuld übrig, die getilgt werden muss. Das bedeutet, Ihr Immobilienkredit läuft aus und Sie sollten sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Um die bestmöglichen Zinskonditionen für Ihre nächste Finanzierung zu sichern, kommt es auf den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss des neuen Darlehensvertrags an. Ihre Optionen sind daher maßgeblich abhängig von der verbleibenden Restlaufzeit und der Entscheidung, ob Sie bei Ihrem bisherigen Kreditgeber bleiben oder eine Umschuldung planen. Wir sind Experten für Anschlussfinanzierungen und beraten Sie gerne!

Anschlussfinanzierung: Restschuld nach Zinsbindung ablösen?

Eine Anschlussfinanzierung dient dazu, die Restschuld aus Ihrem Annuitätendarlehen zu tilgen. Da es sich dabei um ein Darlehen mit fest vereinbarten Zinsen und festen monatlichen Raten handelt, gelten diese bis zum Ende der Sollzinsbindung. Steht das Ende Ihrer Zinsbindungsfrist (auch Zinsbindungsdauer genannt) bevor, haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Finanzierung in Form einer Anschlussfinanzierung fortzusetzen:

1. Prolongation
Bei der sogenannten Prolongation kontaktiert Sie Ihr bisheriger Kreditgeber üblicherweise ein Vierteljahr vor Ende der Zinsbindungsfrist. Sie erhalten ein Angebot für die Weiterfinanzierung mit neuen Konditionen. Die Prolongation ist zwar in vielen Fällen die schnellste und bequemste Möglichkeit eine Anschlussfinanzierung abzuschließen, allerdings erwarten Sie oft nicht die günstigsten Zinsen.

2.Umschuldung
Anders sieht es bei der Umschuldung aus: Dabei handelt es sich um den Wechsel des Kreditinstituts. Wenn Sie sich frühzeitig verschiedene Angebote einholen, können Sie im besten Fall viel Geld sparen. Als unabhängiger Baufinanzierungsberater stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite!

Mit einem Forward-Darlehen günstige Zinsen für Ihre Umschuldung sichern

Mit einem Forward-Darlehen können Sie die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung bis zu 5,5 Jahre im Voraus festlegen. Mit dieser Darlehensart sichern Sie sich die aktuellen Bauzinsen für die Zukunft. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Zinssatz besonders günstig ist oder steigende Bauzinsen erwartet werden. Ein Forward-Darlehen kann sowohl bei demselben Kreditinstitut in Form einer Prolongation als auch bei einem neuen Kreditgeber durch Umschuldung abgeschlossen werden. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten!

Wie lange wird die Sollzinsbindung empfohlen?

Wie lange eine Sollzinsbindung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sowohl die Höhe der monatlichen Raten als auch der aktuelle Zinssatz spielen dabei eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass bei einer Zinsbindung, die für einen relativ kurzen Zeitraum (ein bis zehn Jahre) festgesetzt wird, eine frühzeitige Kündigung Ihrer Baufinanzierung nicht möglich ist. Allerdings können Sie ein Forward-Darlehen nutzen, um bereits bis zu 5,5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist eine Anschlussfinanzierung zu den derzeitigen Bauzinsen abzuschließen. Wir empfehlen ein Forward-Darlehen vor allem drei Jahre bis 12 Monate vor Ende der Zinsbindungsdauer und auch nur dann, wenn die Zinsen gerade günstig stehen oder ein Anstieg des Bauzinses zu erwarten ist. Um herauszufinden, welche Sollzinsbindung für Sie rentabel ist, nutzen Sie unseren kostenfreien Sollzinsbindungsrechner!

Baufinanzierung vorzeitig kündigen – Geht das?

Bei einer sehr langen Zinsbindung kann es passieren, dass die Zinsen in dieser Zeit deutlich sinken. Dann liegt die Frage nach der Möglichkeit einer frühzeitigen Kündigung der Baufinanzierung nahe. Beträgt Ihre Zinsbindungsdauer mehr als zehn Jahre, ist die vorzeitige Kündigung Ihrer Baufinanzierung möglich: Ab zehn Jahren nach Vollauszahlung können Sie Ihren Immobilienkredit mit einer Frist von sechs Monaten jederzeit kündigen. Das heißt, nach 10,5 Jahren haben Sie die Chance, Ihr Darlehen mithilfe einer vorgezogenen Anschlussfinanzierung umzuschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt hier nicht an. Diese Option ist besonders ratsam, wenn die Bauzinsen zum Zeitpunkt der Zehnjahres-Frist besonders günstig sind oder steigende Zinsen erwartet werden. Bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung kann ein unverbindliches Gespräch mit einem Baufinanzierungsberater bereits sinnvoll sein. Um den richtigen Moment abzupassen, sollten Sie die Zinsentwicklung schon im Vorfeld beobachten und die Angebote verschiedener Kreditgeber rechtzeitig vor Ende der Zinsbindungsdauer vergleichen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Zinsbindung und Anschlussfinanzierung
  • Beobachten Sie die Bauzinsentwicklung bereits vor Ablauf der Zinsbindung in regelmäßigen Abständen.
  • Holen Sie sich rechtzeitig Angebote für eine Umschuldung ein, um sich die günstigsten Zinsen zu sichern.
  • Wenn Ihre Zinsbindungsdauer unter zehn Jahren festgelegt ist, können Sie von einem Forward-Darlehen profitieren.
  • Nehmen Sie die kostenfreie Unterstützung eines unabhängigen Baufinanzierungsberaters wie Hypo-Check in Anspruch.