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Notar- und Grundbuch­kostenrechner

Mit dem Hypo-Check Notar- und Grundbuch­kostenrechner Ihre Kaufnebenkosten ermitteln

Sie planen ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen und mit einem Darlehen zu finanzieren? Dann sollten Sie die Kosten genau im Blick behalten: Denn wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, erwarten Sie zusätzlich zum Kaufpreis sogenannte Kaufnebenkosten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Notarkosten und Gebühren an das Grundbuchamt. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die zusätzliche finanzielle Belastung ausfällt, nutzen Sie den Notar- und Grundbuchkostenrechner von Hypo-Check. Hier erfahren Sie schnell und unkompliziert, mit welchen Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag Sie rechnen müssen. Probieren Sie es aus!

Immobilienkauf: Notarkosten und Grundbuch­kosten berechnen

Sowohl die Kosten für einen Notar als auch für das Grundbuchamt können sich beim Immobilienkauf auf mehrere Hundert Euro belaufen. Für die Berechnung aller anstehenden Kaufnebenkosten benötigen wir lediglich ein paar Eckdaten: Geben Sie diese Angaben schnell und einfach in unseren Online-Rechner ein und behalten Sie so den Überblick über Ihre Kosten!

1. Notar- und Grundbuch­rechner: Vorhaben

Um Ihre Kaufnebenkosten möglichst konkret berechnen zu können, benötigen wir im ersten Schritt eine Angabe über Ihr Finanzierungsvorhaben. Hier haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten: Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um den Kauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung? Beim Kauf einer Immobilie wird diese in manchen Fällen direkt mit einer Grundschuldabtretung oder Grundschuldbestellung kombiniert. Dann fallen zusätzliche Kosten für den jeweiligen Grundbucheintrag an. Wenn Sie eine Grundschuld löschen lassen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen Notar. Dieser reicht die Löschungsbewilligung der Bank sowie den Antrag auf Löschung für Sie beim Grundbuchamt ein.

2. Wie hoch ist der Kaufpreis?

Damit wir Ihre Kaufnebenkosten möglichst genau ermitteln können, tragen Sie bitte die Höhe des Kaufpreises Ihrer Wunschimmobilie oder Ihres Grundstücks in den Notar- und Grundbuchkostenrechner ein. Geben Sie in diesem Zuge auch an, ob Sie die Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto beabsichtigen.

3. Wie hoch ist die eingetragene/geplante Grundschuld?

Je nachdem, ob es sich in Ihrem Fall um Grundschuldabtretung oder eine Grundschuldbestellung handelt, benötigen wir eine Angabe über die Höhe der geplanten bzw. eingetragenen Grundschuld zur Ermittlung Ihrer Kaufnebenkosten.

4. Notar- und Grundbuch­rechner: Sonstige Angaben

  • Beim Immobilienkauf mit Grundschuldbestellung ist es für die Kalkulation außerdem wichtig zu wissen, ob die Abgabe einer notariellen Rangbescheinigung benötigt wird.
  • Handelt es sich dagegen um eine Grundschuldabtretung, geben Sie bitte an, ob die Abtretung durch die Bank, den Eigentümer oder einen Notar vollzogen wird.
  • Bei einer Löschung des Grundbucheintrags tragen Sie ein, ob die Urkunde bereits von der Bank entworfen wurde.

Mögliche Notargebühren und Grundbuchkosten im Überblick

Die rechtmäßige Übertragung von Eigentum ist in Deutschland ausschließlich durch notarielle Beurkundung des Kaufvertrags möglich. Grob können Sie beim Immobilienkauf mit Notarkosten in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises rechnen. Abhängig von Ihrem konkreten Vorhaben gibt es noch weitere Leistungen, die unter die Notargebühren fallen können:

  • Vollzugstätigkeiten und Betreuungsgebühr
  • Bereitstellung eines Notaranderkontos
  • Rangbestätigung
  • Beurkundung oder Löschung einer Grundschuld
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Einholung einer Verkaufsverzichtserklärung
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises

In Deutschland ist es außerdem erforderlich, die durch den Immobilienkauf entstehende Grundschuld sowie den Grundstückskauf im Grundbuch vermerken zu lassen. Schätzungsweise 0,5 Prozent des Kaufpreises können Sie für die Gebühren an das Grundbuchamt kalkulieren. Folgende Posten können bei Ihrem Immobilienvorhaben auftreten:

  • Eintragung der Auflassungs­vormerkung
  • Umschreibung des Eigentümers
  • Eintragung der Grundschuld
  • Beantragung eines Grundschuldbriefs
  • Löschung einer Auflassungsvormerkung

Sollten Sie noch Fragen zu Berechnung der Kaufnebenkosten haben, vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit den Experten von Hypo-Check! Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf unsere weiteren Finanzierungsrechner, um Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

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