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26.10.2021

Sie interessieren sich für die Neuerungen bei der KfW-Förderung? Wir zeigen Ihnen, was sich 2021 geändert hat!

Inhalt

Die Themen energieeffiziente Sanierung und Wärme aus erneuerbarer Energie sind für Hausbesitzer heute relevanter denn je zuvor. Dieser Trend wird zum Teil durch verschiedene staatliche Fördermaßnahmen unterstützt. Denn die deutsche Bundesregierung will Eigentümern zunehmend Anreize für energieeinsparende Bauinvestitionen bieten. Damit soll das Ziel erreicht werden, durch eine Kombination aus Einsparung und Einsatz von Erneuerbaren den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent zu senken (im Vergleich zu 2008). Seit 01. Juli 2021 bündelt nun die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle investiven Gebäudeförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Von welchen Neuerungen Sie seither als Hausbesitzer profitieren können, erfahren Sie bei uns!

Das Angebot der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021

Die neue BEG ersetzt die bisherige Förderung der KfW und gilt u. a. für Wohngebäude wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.

Insgesamt besteht die BEG aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
  • BEG NWG für Neubau und Komplettsanierung von Nicht-Wohngebäuden zu Effizienzgebäuden
  • BEG EM für Sanierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden durch Einzelmaßnahmen

Abhängig von den individuellen Voraussetzungen, werden die Programme jeweils als Zuschuss oder Kredit angeboten. Wenn Sie sich für den Bau oder die Sanierung einer Immobilie interessieren, sollten Sie sich vorab über die Fördermaßnahmen der KfW informieren. Die Kombination mit einer Baufinanzierung oder einem Modernisierungskredit ist natürlich trotzdem möglich. Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen!

Bundesförderung effiziente Gebäude: Neubau

Als Privatperson sind für Sie vor allem die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG für Wohngebäude von Interesse. Wenn Sie den Bau einer Immobilie planen oder ein neues Effizienzhaus kaufen möchten, können Sie sich zwischen verschiedenen Angeboten der KfW entscheiden.

Bezeichnung der Förderung Zuschuss in Prozent je Wohneinheit Betrag in Euro je Wohneinheit
Effizienzhaus 40
Plus
25 % von maximal 150.000 Euro Kredithöhe Bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40
Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse
22 % von maximal 150.000 Euro Kredithöhe Bis zu 33.750 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55
Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse
17,5 % von maximal 150.000 Euro Kredithöhe Bis zu 26.250 Euro

Bei der Entscheidung für eine Förderung der KfW haben Sie stets die Wahl zwischen einem Kredit und einem Zuschuss. Unsere Experten bei Hypo-Check stehen Ihnen dabei beratend zur Seite: Wir helfen Ihnen zu entscheiden, welche Variante in Ihrem Fall die bessere ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung zu beantragen. Auch eine Nachhaltigkeitszertifizierung ist Teil der Fördermaßnahme.

Bundesförderung effiziente Gebäude: Sanierung von Bestandsimmobilien

Auch bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen bzw. beim Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes besteht die Möglichkeit der BEG-Förderung. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für die Immobilie mindestens fünf Jahre zurückliegt. Ähnlich wie bei Neubauten, haben Sie bei der KfW die Wahl zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss.

Bezeichnung der Förderung Zuschuss in Prozent je Wohneinheit Betrag in Euro je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 45 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 54.000 Euro
Effizienzhaus 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 48.000 Euro
Effizienzhaus 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 42.000 Euro
Effizienzhaus 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 36.000 Euro
Effizienzhaus 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 33.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kredithöhe Bis zu 30.000 Euro

Neben den Standard-Förderungen gibt es auch hier Förderungen mit dem Zusatz Erneuerbare-Energien-Klasse. Dies gilt für folgende Angebote der KfW:

  • Effizienzhaus 40
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 70
  • Effizienzhaus 85
  • Effizienzhaus 100
  • Effizienzhaus Denkmal

Auch bei der Sanierung von Bestandsimmobilien ist eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung möglich. Entscheiden Sie sich darüber hinaus dafür, mit einem Energieeffizienz-Experten einen Sanierungsfahrplan auszuarbeiten, steigt Ihr Zuschuss um weitere fünf Prozent!

Bundesförderung effiziente Gebäude: Einzelne energetische Maßnahmen für Bestandsimmobilien

Wenn Sie einzelne Maßnahmen ergreifen möchten, um Ihre Immobilie zu sanieren, stehen Ihnen verschiedene Kredite mit Tilgungszuschuss der BEG zur Verfügung:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Einbau oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung von sommerlichem Wärmeschutz
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs oder der smarten Steuerung technischer Anlagen

Sämtliche energetische Maßnahmen fallen unter die BEG EM und werden von der KfW mit einem Kredit von maximal 60.000 Euro je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert. Egal, für welche Fördermaßnahme der KfW Sie sich entscheiden, Sie sollten stets beachten, dass Sie Ihr Immobilienvorhaben erst nach Beantragung starten dürfen, um die Förderung zu erhalten!

Häufige Fragen zur BEG 2021

1. Wo kann ich die BEG-Richtlinien im Detail nachlesen?

Alle Richtlinien zu den Neuerungen wurden auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht.

2. Wo kann ich eine BEG-Förderung beantragen?

Seit dem 01. Juli 2021 kann eine Kreditförderung für die BEG-Maßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden bei der KfW beantragt werden.

3. Wann sollte ich einen Zuschuss und wann direkt einen Kredit beantragen?

Wenn Sie eine komplette Finanzierung für Ihr Immobilienvorhaben benötigen, empfehlen wir Ihnen die Beantragung eines KfW-Kredits mit Tilgungszuschuss. Wenn Sie dagegen ausreichend Eigenkapital besitzen, beantragen Sie am besten nur einen BEG-Zuschuss für ihre Zwecke.

4. Können Maßnahmen, die ich vorab nicht beantragt habe, trotzdem gefördert werden?

Eine nachträgliche Förderung von umgesetzten Sanierungs- oder Energieeffizienzmaßnahmen ist nicht möglich, da sie nicht vorab im Förderantrag angegeben wurden.

5. Darf ich nach Antragstellung aber noch vor Zusage der Förderung Liefer- und Leistungsverträge abschließen?

Nach Eingang des Förderantrags bei der KfW können Sie auf eigene Gefahr bereits Liefer- und Leistungsverträge für Ihre Immobilienvorhaben abschließen. Allerdings werden Ihnen die dadurch entstehenden Kosten bei Verweigerung der Förderung nicht erstattet.

Weitere FAQs zum Thema BEG finden Sie direkt auf der Website Deutschland Macht’s Effizient des BMWi. Ansonsten stehen auch wir Ihnen bei Fragen zu den verschiedenen Fördermaßnahmen der KfW zur Verfügung!

Was bedeuten die Neuerungen bei der KfW für Sie?
  • Die deutsche Bundesregierung will Eigentümern zunehmend Anreize für energieeinsparende Bauinvestitionen bieten.
  • Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die KfW seit 2021 alle Gebäuderförderprogramme.
  • Als Privatperson profitieren Sie vor allem von den neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG für Wohngebäude.
  • Auch die Förderung einzelner energetischer Maßnahmen ist im Rahmen der Neuerungen bei der BEG möglich.